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Honorar nach Vereinbarung

Anders als meine anwaltliche Tätigkeit, die ich als Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen muß, kann ich als Dozent für Recht meine Honorare mit Ihnen frei vereinbaren.

Das Honorar ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a.:

* von der Art des Bildungsträgers (öffentlicher oder privater)
* vom Teilnehmerkreis
* vom Umfang der Dozententätigkeit (Stunden pro Tag, Anzahl der Tage)
* von der Schwierigkeit des zu behandelnden Rechtsgebietes
* davon, ob Reisekosten entstehen und wie sie vergütet werden

Kosten

Hierzu zählen, sofern Sie nicht im Honorar enthalten sind, eventuell anfallende Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die ich im Regelfall versuche, gering zu halten. Sollten Sie meine Dienste außerhalb von Magdeburg in Anspruch nehmen, behalte ich mir regelmäßig vor, mit dem Kraftfahrzeug anzureisen und die Fahrtkosten mit 0,22 Euro pro gefahrenem Kilometer als Wegstreckenentschädigung in Ansatz zu bringen.

Die Kosten für Unterrichtsmaterial gehen im Regelfall auch zu Lasten des Bildungsträgers, wobei ich die Anfertigung von Kopien vor Ort durchführen kann. Selbstverständlich werde ich die Kosten ebenfalls so gering wie möglich halten.

Unterricht via Internet

Für den Untericht via Internet gelten - insbesondere für Kleingruppen - besondere Konditionen. Fragen Sie mich einfach.

 
 
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